Hund in Gefangenschaft: die Krux mit der Einreise

Türkischer Hund

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Es war am 6. April. Fidan Simsik war zu Besuch bei ihrem Großvater in der Türkei. Der alte Mann ist an Alzheimer erkrankt und lebt in der Nähe der syrischen Grenze – ein Grund für die Enkelin ihn regelmäßig zu besuchen. Auf dem Weg zu seinem Haus stand die 29-Jährige mit ihrem Wagen an einer Ampel und erblickte ein kleines Etwas rechts von der Straße. Sie fuhr rechts ran und schaltete die Warnblinkanlage ein. „Es war ein kleiner weiblicher Mischlingswelpe“, erzählt die Kölnerin, die in Rheidt lebt. Eine Stunde lang wartete sie, ob vielleicht die Mutter der Kleinen käme. „Das ist nicht ganz ungefährlich für eine Frau alleine in der Türkei“, erklärt die junge Frau. Die Mutter kam nicht und so nahm sie den Welpen mit zum Großvater. Sie päppelte ihn mit Milch und Kraftfutter auf. Dazu gehörte auch der umgehende Besuch beim Tierarzt. Das kleine Hündchen war voller Zecken und musste entwurmt und geimpft werden.

Hund vom Zoll beschlagnahmt

Was als rührende Tierschutz-Geschichte begann, entwickelte sich zu einem kleinen Drama für Mensch und Hund. Im Juli wollte Fidan nach Hause fliegen. Sie hatte das Tier erst in gute Hände geben wollen, aber dann so lieb gewonnen, dass sie es nicht mehr hergeben wollte. Am Flughafen Köln/Bonn angekommen, beschlagnahmte der Zoll das Tier. Die frisch gebackene Hundemutter fiel aus allen Wolken. Sie hatte sich doch zuvor sowohl beim Tierarzt, als auch auf der Internetseite der Zollbehörde informiert, welche Voraussetzungen sie für eine Einreise erfüllen musste. Wie angegeben, hatte sie das Tier chippen und impfen sowie einen EU-Heimtierausweis ausstellen lassen. Selbst den vorgeschriebenen Tollwutantikörpertest konnte sie vorlegen. Doch eines hatte sie nicht bedacht – und dies ging so auch nicht aus der Internetseite hervor: das Tier war bei der Impfung nicht, wie vorgeschrieben, zwölf Wochen, sondern erst geschätzte zehn Wochen alt gewesen.

Jens Ahland vom Hauptzollamt Köln verweist auf die Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Dort gibt es weitere Einschränkungen für die Einreise mit Heimtieren aus Nicht-EU-Staaten. „Auf der Internetseite des BMEL wird erläutert, dass die Einreise mit Welpen unter 15 Monaten verboten ist. Da die Tollwut-Erstimpfung frühestens im Alter von 12 Wochen durchgeführt werden darf und es danach weitere 21 Tage bis zur Ausbildung eines wirksamen Impfschutzes dauert, können Welpen frühestens im Alter von 15 Wochen einreisen“, erläutert der Pressesprecher. Die grundsätzlichen Regelungen, die auf der Homepage des Zolls stehen, könnten nicht jeden speziellen Einzelfall abdecken. Daher werde auf weiterführende Informationen beim BMEL sowie bei den veterinärrechtlichen Grenzkontrollstellen verwiesen, erklärt Ahland.

Hund braucht Tollwutimpfung ab der 12. Woche

„Wenn ich das gewusst hätte, wäre ich natürlich noch länger in der Türkei geblieben“, sagt Fidan. Nachdem der Hund vom Zoll beschlagnahmt und, beauftragt vom Kölner Veterinäramt, von der Feuerwehr ins Dellbrücker Tierheim gebracht worden war, schaltete sie einen Anwalt ein. Doch auch der konnte nichts machen. „Der Hund war nach den vorgelegten Papieren zum Zeitpunkt der Impfung zehn Wochen. Eine gültige Tollwutimpfung darf erst ab der 12 Woche verabreicht werden“, bestätigt auch Dr. Peter Schmidt. Der Mitarbeiter des Kölner Veterinäramtes Köln erläutert, dass man bei der Titerbestimmung nicht unterscheiden könne, ob die Antikörper von der Impfung oder von einer Infektion stammten. Daher gäbe es eine dreimonatige Wartezeit, die aber nicht eingehalten worden sei. Zudem sei keine amtliche Tiergesundheitsbescheinigung vorgelegt worden. „Aus all diesen Gründen ist die Behörde gezwungen, den Hund in eine amtliche Quarantäne zu überführen“, verweist Schmidt auf die Absonderung des Tieres zum Schutz der Menschen vor Tollwut. Dazu gehört auch ein strenges Besuchs- und ein Gassigeh-Verbot.

Dass die Besitzerin ihre Seker (türkisch für „Zucker“) nicht besuchen und der Hund wochenlang nicht ins Freie darf, findet sie am schlimmsten. „Er muss die ganze Zeit im Zwinger bleiben“, so Fidan. Sie konnte jedoch einen weiteren Bluttest und aufgrund des hohen Titers eine Reduktion der Quarantäne auf zwei Monate erwirken. Am 24. September konnte sie ihre dann schon recht erwachsene Kangal-Mischlingshündin wieder in die Arme schließen.

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